§ 1 Vertragsgegenstand
Die miclan GmbH, ansässig in Theresienhöhe 26, D-80339 München (nachfolgend „wir“ oder „Verkäufer“ genannt), bietet gebrauchte Gegenstände aus Insolvenzen, Liquidationen oder Pfandverwertungen zum Verkauf an. Der Verkauf erfolgt ausschließlich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen uns als Verkäufer und den Personen, die Kaufangebote für die angebotenen Objekte abgeben (im Folgenden „Käufer“ genannt). Es findet keine Versteigerung statt; die Gegenstände werden zu einem festen Preis oder gemäß einem von uns festgelegten Verfahren verkauft.
§ 2 Kaufpreis, Sicherheit und Verrechnung
Mit dem Erhalt der Rechnung wird der Kaufpreis sofort fällig und muss unverzüglich per Banküberweisung beglichen werden. Der Preis setzt sich aus dem vereinbarten Betrag sowie der jeweils geltenden Umsatzsteuer zusammen. Die Rechnung wird dem Käufer innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsabschluss per E-Mail zugesandt und ist umgehend zu bezahlen. Barzahlungen sind nicht möglich.
Für eine umsatzsteuerfreie Lieferung innerhalb der EU ist es erforderlich, dass der Käufer eine amtlich beglaubigte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie eine vollständig ausgefüllte Gelangensbestätigung vorlegt. Zusätzlich müssen Käufer aus dem EU-Ausland eine Sicherheitsleistung in Höhe der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19 %) hinterlegen. Diese wird nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen zurückerstattet oder verrechnet. Werden die notwendigen Dokumente nicht rechtzeitig eingereicht oder von den Finanzbehörden nicht anerkannt, sind wir berechtigt, die Mehrwertsteuer nachträglich zu berechnen.
Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für den Export der erworbenen Artikel nach der Abholung. Wir übernehmen keine Rolle als Exporteur oder Ausführer und haften nicht für etwaige Exportprobleme. Der Käufer ist verpflichtet, alle geltenden Exportkontrollvorschriften und Embargobestimmungen einzuhalten und die erforderlichen Exportdokumente auf eigene Kosten zu beschaffen. Diese sind uns spätestens drei Wochen nach Abholung vorzulegen.
Auch Käufer aus Nicht-EU-Staaten müssen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 19 % hinterlegen, die nach Vorlage ordnungsgemäßer Ausfuhrpapiere erstattet oder verrechnet wird.
Ein Recht auf Verrechnung besteht nur, wenn die Forderungen des Käufers unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur zulässig, wenn der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis resultiert.
§ 3 Abholung der erworbenen Objekte
Die Abholung und gegebenenfalls erforderliche Demontage der gekauften Gegenstände hat innerhalb der von uns bestimmten Fristen zu erfolgen. Abweichungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Wird die Abholung nicht fristgerecht durchgeführt, berechnen wir eine Lagergebühr in Höhe von 100,00 € pro Kalendertag und Gegenstand, mindestens jedoch 0,01 % des Kaufpreises pro Tag. Für Fahrzeuge mit Straßenzulassung beträgt die Gebühr pauschal 30,00 € pro Tag und Fahrzeug. Falls der Käufer nachweisen kann, dass die Verzögerung außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegt, entfällt diese Gebühr.
Wir behalten uns das Recht vor, zusätzliche Schadensersatzforderungen geltend zu machen, wenn uns durch eine verspätete Abholung weitere Kosten wie Miete, Versicherung oder Demontage entstehen. Bis sämtliche fälligen Zahlungen geleistet wurden, bleibt die Ware in unserem Besitz.
Die Kosten und Risiken für den Transport und eine etwaige Demontage trägt der Käufer. Eine Übergabe der Waren erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang oder Vorlage einer bankbestätigten Überweisungsbestätigung.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den erworbenen Objekten geht erst nach vollständiger Bezahlung aller Forderungen aus diesem Kaufvertrag und unserer laufenden Geschäftsbeziehung auf den Käufer über. Bis dahin dürfen die Gegenstände ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht weiterveräußert, verpfändet oder als Sicherheit hinterlegt werden. Auch eine Verarbeitung oder Umgestaltung der Waren ist erst nach vollständiger Bezahlung zulässig.
Sollte über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzantrag gestellt werden oder ein Dritter (z. B. durch Pfändung) auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zugreifen, ist der Käufer verpflichtet, uns umgehend schriftlich zu benachrichtigen. Gleichzeitig hat er den Dritten auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen und uns alle dadurch entstehenden Kosten und Schäden zu ersetzen.
§ 5 Gefahrübergang und Haftung für Mängel
Mit der Übergabe der Gegenstände geht das Risiko für Verlust, Beschädigung oder zufälligen Untergang auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn sich der Käufer in Annahmeverzug befindet.
Der Verkauf erfolgt in gebrauchtem Zustand unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Eine Haftung für Mängel besteht nur, wenn diese arglistig verschwiegen oder ausdrücklich garantiert wurden.
§ 6 Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Wir haften nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und dann nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Bei einer Versteigerung ist die Haftung auf den Mindestwert der ersteigerten Gegenstände, jedoch maximal 250.000,00 EUR begrenzt, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz oder wenn Mängel arglistig verschwiegen wurden. Garantien bleiben unberührt.
Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auch auf unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Für technische Störungen, die dazu führen, dass Gebote nicht oder verspätet eingehen oder nicht berücksichtigt werden, übernehmen wir keine Haftung.
§ 7 Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Einwilligung zur Verarbeitung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die Teilnahme an Versteigerungen setzt die Angabe bestimmter personenbezogener Daten voraus. Ohne diese Daten ist eine Teilnahme nicht möglich. Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung und keine Übermittlung der Daten an Drittländer außerhalb der EU.
Betroffene Personen haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch gegen die Nutzung ihrer Daten.
§ 8 Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird gespeichert, ist jedoch nach Vertragsabschluss für den Käufer nicht mehr einsehbar.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz, wobei wir uns vorbehalten, den Käufer auch an dessen Sitz zu verklagen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.